Kameraselektor

Vertrags- und Nutzungsbedingungen für die kostenlose Software „Vimba“

der Allied Vision Technologies GmbH

 

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§ 1 Geltungsbedingungen

  1. Die vorliegenden Regelungen enthalten die für die kostenlose Überlassung und die Nutzung der Software „Vimba“ (im Folgenden auch „Software“) geltenden Vertrags- und Nutzungsbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“).
  2. Verbrauchern steht unser Angebot zur Softwareüberlassung nicht zur Verfügung; Verbrauchern räumen wir an der Software keine Nutzungsrechte ein. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  3. Die weiteren Bedingungen gelten gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit dem Download der Software bestätigen Sie, dass Sie eine Person wie in Satz 1 beschrieben sind bzw. eine solche vertreten. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Wenn Sie die Software in der kostenlosen Version erhalten wollen, so kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und Allied Vision Technologies GmbH, Taschenweg 2a, 07646 Stadtroda, E-Mail: info@alliedvision.com, zustande.


§ 2 Beschreibung der Software, bestimmungsgemäße Nutzung

  1. Die Software „Vimba“ ist ein plattformunabhängiges Software Development Kit (SDK) für Allied Vision Kameras. Die Software dient zur Steuerung der von uns angebotenen Kameras (bestimmungsgemäße Nutzung). Eine genaue Beschreibung der Beschaffenheit der Software finden Sie unter www.alliedvision.com/de/products/software/vimba-sdk. Aus der Beschreibung ergeben sich auch die technischen Voraussetzungen für die Installation der Software und Angaben zur Kompatibilität (Einsatzbedingungen). Weitere Anwendungshinweise (Application Notes) finden Sie in unserem Supportbereich unter https://www.alliedvision.com/de/support/technical-papers-knowledge-base.html.
  2. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Version der Software zur bestimmungemäßen Nutzung nach Maßgabe von § 4 dieser Bedingungen an.


§ 3 Softwareüberlassung

  1. Sie erhalten die Software in ausführbarer Form (Objektcode), bestehend aus dem Computerprogramm und einer im Programm integrierten elektronischen Benutzerdokumentation. Die Benutzerdokumentation besteht im Wesentlichen aus elektronischen Hilfen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen als Bestandteil der Software auch eine Schnittstelle im Quellcode in den Programmiersprachen C++ und Python zur Verfügung.
  2. Die Übergabe der kostenlosen Software erfolgt durch Bereitstellen zum Download auf unserer Website www.alliedvision.com.
  3. Sonstige Leistungen, wie z. B. Schulung, Einweisung oder Beratung etc., sind von uns nicht geschuldet.


§ 4 Nutzungsrechte

  1. Das Urheberrecht sowie alle sonstigen gewerblichen Schutzrechte an der Software stehen ausschließlich uns zu. Soweit die Software Bestandteile von Software Dritten enthält, verfügen wir über die für die Rechtsräumung an Sie erforderlichen rechtlichen Befugnisse. Soweit Bestandteil der Software open source Produkte sind, halten wir uns an die von der jeweiligen open source Lizenz verlangten Vorgaben (z. B. indem wir Ihnen zusammen mit der Software die jeweiligen open source Lizenzen und ggf. den Quellcode der open source Software überlassen).
  2. Wir behalten uns an der Software alle Rechte vor, sofern Ihnen diese nicht nach Maßgabe der vorliegenden Bedingungen von uns ausdrücklich eingeräumt worden sind.
  3. An der Software räumen wir Ihnen ein nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software nach Maßgabe dieses Vertrages ein.
    a)    Wir räumen Ihnen das Recht ein, die Software auf Ihrer Hardwareumgebung zu laden, anzuzeigen, ablaufen zu lassen, auf andere Hardware zu übertragen und zu speichern.
    b)    Wir räumen Ihnen das Recht ein, die Software über die bekanntgegebenen Schnittstellen in unsere Kameras oder in andere Maschinen zu integrieren oder Ihren Kunden solche Integrationsleistungen anzubieten, damit Sie oder Ihre Kunden unsere Kameras mit den damit verbundenen Maschinen entsprechend dem Funktionsumfang der Software nutzen können.
    c)    Wir räumen Ihnen das Recht ein, die Software zusammen mit den Kameras oder den nach Maßgabe von lit. b) mit ihnen verbundenen Maschinen oder die Software in der Form nach der Erbringung der Integrationsleistungen durch Sie an Ihre Kunden weiter zu veräußern; Ihren Kunden dürfen Sie nicht ausschließliche, örtlich und zeitlich unbefristete Nutzungsrechte an der Software – jedoch nur zusammen mit der Nutzung unserer Kameras – nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 lit. a), c) bis e) i.V.m. § 4 Abs. 4 einräumen.
    d)    Zu dem in lit. a) bis c) genannten Zweck sind Sie berechtigt, die Software einzusetzen sowie die Software zu diesem Zweck sowie zur Erstellung einer Sicherungskopie der Software zu vervielfältigen und um die übliche Datensicherung vorzunehmen. Darüber hinaus sind Sie berechtigt, die Software zu vervielfältigen und zu bearbeiten, um die bestimmungsgemäße Benutzung der Software einschließlich der Fehlerberichtigung sicherzustellen.
    e)    Der zur Verwendung der Software Berechtigte kann ohne unsere Zustimmung das Funktionieren dieses Programms beobachten, untersuchen oder testen, um die einem Programmelement zugrunde liegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Programms geschieht, zu denen Sie berechtigt sind.
  4. Sie sind ohne vorherige Zustimmung von uns nicht berechtigt,
    a)    die Software außerhalb der vertragsgemäßen Nutzung gemäß § 4 Abs. 3 zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen.
    b)    die Software zu vermieten, zu verleihen, diese für oder gemeinsam mit Dritten zu nutzen oder in sonstiger Weise die Nutzung durch Dritte zu ermöglichen, es sei denn Sie sind gemäß § 4 Abs. 3 lit. c) hierzu berechtigt.
    c)    die Software zu bearbeiten, zu arrangieren, zu übersetzen oder zu dekompilieren, es sei denn, diese Berechtigung ergibt sich aus § 4 Abs. 3. Die Regelungen zur Dekompilierung in § 69e UrhG bleiben unberührt.
    d)    die in der Software enthaltenen Urheberrechtsvermerke, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern oder sonstige der Identifikation dienende Merkmale zu verändern oder zu entfernen.
    e)    die Software mit einer Kamera zu verwenden oder in eine solche Kamera zu integrieren, die nicht von unserem Unternehmen angeboten wird oder die Sie selbst erstellen oder erstellen lassen.
    f)    die Software oder Teile davon zu nutzen, um eine eigene Steuerungssoftware zu erstellen oder die Software oder Teile davon in eine eigene Steuerungssoftware zu integrieren.
  5. Jede Nutzung über das vertraglich Vereinbarte hinaus, ist eine vertragswidrige Handlung, die uns zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen berechtigt.


§ 5 Sach- und Rechtsmängel, Haftung

  1. Für die kostenfrei überlassene Softwareversion haften wir für Sach- und Rechtsmängel nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen auf Schadensersatz oder Ersatz nutzloser Aufwendungen. Ein Nachbesserungsanspruch besteht nicht. Melden Sie uns einen Mangel der Software, sind wir jedoch berechtigt, den Mangel zu beheben. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Wir können Unterstützungsleistungen auf die jeweils aktuelle Softwareversion beschränken.
  2. Wir haften auf Schadensersatz oder Ersatz nutzloser Aufwendungen im Falle von kostenfrei überlassener Software nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in dem Fall, in dem wir einen Rechtsmangel oder einen Sachmangel arglistig verschwiegen haben. Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der Haftungsbeschränkung in Satz 1 unberührt. Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von uns als auch auf ein Verschulden von Ihnen zurückzuführen, müssen Sie sich eigenes Verschulden anrechnen lassen.
  3. Für alle Ansprüche gegen uns auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf von fünf Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein. Im Falle von Ansprüchen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Verjährung.


§ 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

  1. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz unseres Unternehmens, wenn der Kunde Kaufmann oder gleichgestellt ist.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN Kaufrechts und der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des deutschen Rechts.


Stand: 12/2021

Allied Vision Technologies GmbH
Taschenweg 2a
07646 Stadtroda